Haufe: Recht
25. Mai, 04:15 Uhr
Die Versorgung mit einem maßgefertigtem Echthaarteil kann aus medizinischen Gründen eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung sein. Die Begrenzung auf einen Höchstbetrag gilt dabei nicht. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen entschieden.Mehr zum Thema 'Krankenkasse'...