Sonntag, 10. Mär 2019

Abenteuer HRM
10. März, 06:17 Uhr

Haufe: Recht
10. März, 05:15 Uhr

Obwohl Rechtsanwälte sich normalerweise nicht als der Tourismusbranche zugehörig fühlen, müssen sie in Fremdenverkehrsorten in Rheinland-Pfalz neuerdings den  Tourismusbeitrag zahlen, selbst wenn sie vom Tourismus in keiner Weise profitieren.Mehr zum Thema 'Rechtsanwalt'...Mehr zum Thema 'Steuer'...Mehr zum Thema 'Justiz'...Mehr zum Thema 'Juristen'...Mehr zum Thema 'Richter'...