Samstag, 02. Feb 2019

Haufe: Recht
02. Februar, 05:15 Uhr

Das Insolvenzgeld sichert die Entgeltansprüche der Arbeitnehmer eines zahlungsunfähigen Arbeitgebers für die letzten 3 Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ab. Wie sieht es jedoch mit dem Anspruch aus, wenn bereits zur Vertragsunterzeichnung Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Arbeitgebers bestand?Mehr zum Thema 'Insolvenzgeld'...