Samstag, 26. Jan 2019

Haufe: Recht
26. Januar, 05:15 Uhr

Wer seine Hilfebedürftigkeit zulasten der Solidargemeinschaft selbst herbeiführt, darf Grundsicherungsleistungen des Jobcenters nicht behalten. Wo genau sozialwidriges Verhalten anfängt, hatte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) zu entscheiden.Mehr zum Thema 'Grundsicherung'...