Samstag, 14. Jul 2018

Haufe: Recht
14. Juli, 04:15 Uhr

Tabak und Nikotin sind keine Drogen im Sinne der Abrechnungsbestimmungen zum Krankenhausvergütungsrecht. Das hat das LSG Niedersachsen-Bremen am 19.6.2018 entschieden. Geklagt hatte eine Krankenkasse, die für ein Frühchen die Behandlung eines Drogenentzugssyndroms vergüten sollte.Mehr zum Thema 'Krankenhaus'...Mehr zum Thema 'Drogen'...Mehr zum Thema 'Vergütungssystem'...