Samstag, 10. Mär 2018

Haufe: Recht
10. März, 05:15 Uhr

Ein Zahnarzt erstellte heimlich Filmaufnahmen von seinen Angestellten in der Umkleidekabine. Daraufhin wurde ihm von der Kassenärztlichen Vereinigung die kassenärztliche Zulassung entzogen. Zwar war das Strafverfahren eingestellt worden und er hatte den Zahnarzthelferinnen Schmerzensgeld gezahlt. Die KV sah aber auch eine grobe Verletzung der vertragsärztlichen Pflichten und das LSG bestätigte...