Sonntag, 04. Feb 2018

Haufe: Recht
04. Februar, 05:15 Uhr

Von Bäumen herabfallende Äste, Kastanien und Nüsse gehören zum naturgegebenen allgemeinen Lebensrisiko und lösen in der Regel keine Schadensersatzansprüche des davon betroffenen Kraftfahrzeughalters aus. In Anbetracht der immer häufiger auftretenden Winterstürme sollten Kraftfahrzeughalter Parkplätze unter Bäumen daher mit Vorsicht genießen.Mehr zum Thema 'Sturm'...Mehr zum Thema...

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04. Februar, 13:21 Uhr

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04. Februar, 05:45 Uhr