Samstag, 23. Dez 2017

Personal-Wissen.de
23. Dezember, 14:00 Uhr

Arbeitnehmer, die in einer geschlossenen WhatsApp-Gruppe fremdenfeindliche Nachrichten verschicken, können von ihrem Arbeitgeber deswegen nicht fristlos gekündigt werden. Das Arbeitsgericht Mainz stellt den vertraulichen Gedankenaustausch über private Smartphones in den Schutzbereich der Privatsphäre. Der Fall: Mitarbeiter wegen fremdenfeindlicher WhatsApp-Nachrichten fristlos gekündigt Die...