Haufe: Recht
11. November, 05:15 Uhr
Berufsgeheimnisträger wie Rechtsanwälte, Steuerberater oder Ärzte müssen berufliche E-Mails mit sensiblen Daten verschlüsseln. Sonst handeln sie nicht nur datenschutzwidrig, es kann sich, so der Sächsischen Datenschutzbeauftragter, auch um einen Bruch ihrer beruflichen Verschwiegenheitspflicht gem. § 203 StGB handeln.Mehr zum Thema 'Anwalt'...Mehr zum Thema 'Schweigepflicht'...Mehr zum Thema...