Haufe: Recht
08. Juli, 04:15 Uhr
Mit 65 Jahren dürfen Piloten nicht mehr gewerbsmäßig fliegen: Diese tarifvertragliche Altersgrenze verstößt nicht gegen das Verbot der Diskriminierung und ist eine rechtmäßig Ungleichbehandlung, entschied nun der EuGH. Dennoch folgt aus der Regelung keine automatische Zwangsverrentung.Mehr zum Thema 'EuGH'...Mehr zum Thema 'Altersdiskriminierung'...Mehr zum Thema 'Pilot'...Mehr zum Thema...