Samstag, 10. Jun 2017

Haufe: Recht
10. Juni, 04:15 Uhr

Bei einer Grenzbepflanzung eines Grundstücks, das tiefer liegt als das Nachbargrundstück, ist die zulässige Wuchshöhe vom höheren Geländeniveau des Nachbargrundstücks aus zu messen.Mehr zum Thema 'Nachbarrecht'...