Haufe: Recht
04. März, 05:15 Uhr
Für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr gibt es das Kindergeld ohne besondere Voraussetzungen. Sind die Kinder erwachsen, schaut die Familienkasse genauer hin. Wer eine Ausbildung macht oder studiert, bekommt weiterhin Kindergeld. Was aber passiert, wenn der Betroffene ein Praktikum absolviert – womöglich in einem gesetzlich nicht geregelten Beruf? Das Finanzgericht Düsseldorf traf dazu vor...