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27. Oktober, 03:14 Uhr
Wenn ein Unternehmen ohne ausreichende Begründung die Wiedereingliederung eines schwerbehinderten Mitarbeiters in den Betrieb ablehnt oder verzögert, muss es Schadenersatz leisten. Einen solchen Schadenersatzanspruch hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg jüngst einer schwerbehinderten Pädagogin zugesprochen, deren Wiedereingliederungswunsch der Arbeitgeber erst verspätet erfüllt hatte...