Samstag, 29. Jul 2017

Haufe: Recht
29. Juli, 04:15 Uhr

Das FG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass der Anspruch auf Kindergeld erst endet, wenn das von Beginn an angestrebte Berufsziel einer mehraktigen Ausbildung erreicht ist.Mehr zum Thema 'Kindergeld'...Mehr zum Thema 'Berufsausbildung'...Mehr zum Thema 'Finanzgericht'...