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Arbeitsrecht. Weltweit.


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Arbeitsrecht. Weltweit.
15. Februar, 08:25 Uhr

Das Recht der Europäischen Aktiengesellschaft (lat. Societas Europaea – „SE“) setzt mit Blick auf die Beteiligung der Arbeitnehmer im Unternehmen und das anzuwendende Mitbestimmungsstatut auf den Vorrang der Verhandlungslösung. In der Praxis ist insbesondere die Bildung und Zusammensetzung des die Arbeitnehmer im Beteiligungsverfahren vertretenden „Besonderen Verhandlungsgremiums“ („BVG“) mit...